Altlampensammelstelle
Aktuell (Update: Juli-2014):
Informationen zu Abfallrechtlichen Nachweispflichten
Zum 01.06.2014 wurden vom Gesetzgeber die abfallrechtlichen Nachweispflichten erweitert. Seit dem gilt auch bei Beförderung nicht nachweispflichtiger gefährlicher Abfälle die Mitführungspflicht eines Begleitscheins.
Die Details ersehen Sie bitte auf Seite 3 des hier verlinkten PDF-Dokuments. Eine Muster- Vorlage erhalten Sie mit diesem Link.
Gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) werden Gasentladungslampen unter der Abfallschlüsselnummer AVV 200121* geführt, siehe auch
Link: http://www.gesetze-im-internet.de/avv/BJNR337910001.html
Die oben beschriebenen Änderungen betreffen auch Transporte, die Sie durchführen wollen.
Wir hoffen Sie aktuell gut informiert zu haben und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Lightcyle
Wir sind eine Lightcycle Großmengensammelstelle für Altlampen. Bei uns können Sie ausgediente LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren in Großmengen ab 50 Stück umweltgerecht entsorgen.
Den Rahmen für den Umgang mit ausgedienten Lampen gibt die EU vor:
Die europäischen WEEE- und die RoHS-Richtlinien bilden die Grundlage des deutschen Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) von 2005, das festschreibt, wie Elektro- und Elektronikgeräte gesammelt und entsorgt werden. Auch ausgediente Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LED-Lampen mit elektronischen Bauteilen sind von dieser Regelung betroffen. Sie dürfen daher nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Für die umweltgerechte Entsorgung von ausgedienten LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren stellt Lightcycle ein bundesweit flächendeckendes Sammelstellennetz von mittlerweile mehr als 9.000 aktiv beworbenen Sammelstellen zur Verfügung. Lightcycle arbeitet aktiv am kontinuierlichen Ausbau des Sammelstellennetzes.
Eine Übersicht über das Rücknahmesystem von Lightcycle mit seinen verschiedenen Möglichkeiten, Altlampen einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen, bietet die folgende Infografik: