Altlampensammelstelle

Aktuell (Update: Juli-2014):

Informationen zu Abfallrechtlichen Nachweispflichten

Zum 01.06.2014 wurden vom Gesetzgeber die abfallrechtlichen Nachweispflichten erweitert. Seit dem gilt auch bei Beförderung nicht nachweispflichtiger gefährlicher Abfälle die Mitführungspflicht eines Begleitscheins.

Die Details ersehen Sie bitte auf Seite 3 des hier verlinkten PDF-Dokuments. Eine Muster- Vorlage erhalten Sie mit diesem Link.

Gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) werden Gasentladungslampen unter der Abfallschlüsselnummer AVV 200121* geführt, siehe auch

Link: http://www.gesetze-im-internet.de/avv/BJNR337910001.html

Die oben beschriebenen Änderungen betreffen auch Transporte, die Sie durchführen wollen.

Wir hoffen Sie aktuell gut informiert zu haben und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Lightcyle

Wir sind eine Lightcycle Großmengensammelstelle für Altlampen. Bei uns können Sie ausgediente LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren in Großmengen ab 50 Stück umweltgerecht entsorgen.

Den Rahmen für den Umgang mit ausgedienten Lampen gibt die EU vor:
Die europäischen WEEE- und die RoHS-Richtlinien bilden die Grundlage des deutschen Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) von 2005, das festschreibt, wie Elektro- und Elektronikgeräte gesammelt und entsorgt werden. Auch ausgediente Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und LED-Lampen mit elektronischen Bauteilen sind von dieser Regelung betroffen. Sie dürfen daher nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Für die umweltgerechte Entsorgung von ausgedienten LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren stellt Lightcycle ein bundesweit flächendeckendes Sammelstellennetz von mittlerweile mehr als 9.000 aktiv beworbenen Sammelstellen zur Verfügung. Lightcycle arbeitet aktiv am kontinuierlichen Ausbau des Sammelstellennetzes.

Eine Übersicht über das Rücknahmesystem von Lightcycle mit seinen verschiedenen Möglichkeiten, Altlampen einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen, bietet die folgende Infografik:

 

Lichtplanungen

Wünscht Ihr Kunde eine optimale, Fabrikatsunabhängige Beratung? Wir helfen gerne in der Konzeption und Planung der adäquaten Beleuchtung jeglicher Räumlichkeiten. Wir planen nach den Maßgaben der Fördergemeinschaft gutes Licht! Die drei wichtigsten Kriterien moderner Beleuchtung finden dabei Berücksichtigung:

  • Ergonomie

    Sehkomfort, Konzentration, Leistung und Wohlbefinden eines Jeden hängen von einer der Umgebung angepassten und ausgewogenene Lichtstimmung ab.

    Für die Bewerung der Beleuchtungsqualität greifen wir auf verschiedene Messwerte zurück. Wichtige Kriterien sind das Beleuchtungsniveau, die harmonische Helligkeitsverteilung, Lichtfarbe und Lichtrichtung sowie die Blendungsbegrenzung. Diese finden auch in den wissenschaftlichen und praxisorientierten Studien immer wieder Erwähnung.


  • Ökonomie

    Das Ersetzen alter gegen neue moderne Beleuchtungssysteme ergibt ein enormes Einsparpotential. Neue Technologien, wie z.B. LED-Leuchtmittel, senken nicht nur den Stromverbrauch und damit die Energiekosten. Eine längere Lebensdauer der Lampen und Geräte tragen ebenfalls langfristig zur Energieeffizienz bei.


  • Ökologie

    Durch langlebige Produkte, die zu dem Rohstoffschonend erzeugt und ohne viel Verpackungsmaterial auskommen, wird die Umwelt geschont. Es entsteht weniger Abfall und eine Einsparung an CO2 kann erzielt werden.

Logistik

Wir garantieren eine kurzfristige Belieferung unserer Kunden. Auf Wunsch liefern wir, im regionalen Nahbereich, Ihre Bestellung noch am gleichen Tag zu Ihnen oder Ihrer gewünschten Dispositionsstelle.

Unser großes Abhollager verspricht eine stetige Warenversorgung mit den gängigsten Leuchten. Eine große Auswahl an Leuchtmitteln lagern wir jeder Zeit und können so unvorhergesehene Engpässe bedienen!

Um Ihre Objektdisposition optimal  zu unterstützen, lagern wir Ihre benötigten Waren fertig kommissioniert bis zum gewünschten Ausliefertermin für Sie zwischen.

Klimaschutzinitiative

Das Programm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative wird fortgesetzt:

Wie bereits Anfang 2013 richtet sich das Förderprogramm wieder an Kommunen, soziale oder kulturelle Einrichtungen sowie Unternehmen, die zu 100 % in kommunaler Trägerschaft sind.

Nutzen Sie die Möglichkeit eines Investitionszuschusses in Höhe von 30 %
für die Erneuerung Ihrer Innen- und Hallenbeleuchtung! Im Rahmen des Programms werden investive Maßnahmen, die unmittelbar zu einer nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen führen, gefördert.

Bezuschusst wird der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechniken (Lichtmanagementsysteme) mit einer CO2-Emissionsminderung gegenüber der Altanlage von mindestens 50 %.
Wirtschaftlich betrachtet bedeutet das:

  1.  Ihr Anteil an den Investitionskosten reduziert sich auf 70 %.
  2. Die jährlichen Stromkosten für die Beleuchtungsanlage halbieren sich, weil mindestens 50 % weniger Energie gegenüber der Altanlage verbraucht werden.

Das Zeitfenster für die Antragstellung ist wieder eng bemessen:
Anträge können vom 1. Januar bis zum 30. April 2014 eingereicht werden.
Die Kontaktdaten des Projektträgers, bei dem die Anträge einzureichen sind, werden ab dem 1. Januar 2014 auf der Internetseite www.klimaschutz.de veröffentlicht.

Weitere Informationen zur BMU Förderung finden Sie unter nachstehendem Link: BMU Förderung

Information Lampenverbot

Die nächste Stufe des "Lampenverbots" rückt näher

18.02.2015 - Das Aus für die Quecksilberdampflampe in der EU!

Stichtag ist der 13.04.2015, ein unscheinbares Datum und dennoch:
Eine weitere Revolution im Licht- und Lampenmarkt bahnt sich an.
Denn dann tritt die nächste Regulierungs-Stufe der TIM in Kraft.
(TIM: "Verordnung (EG)245/2009 [...] Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von [...] Hochdruckentladungslampen [...]")

In der Praxis bedeutet das:
Neu produzierte Quecksilberdampflampen erfüllen ab diesem 13. April nicht mehr die Anforderungen europäischen Rechts, dürfen damit kein CE-Zeichen tragen und in der EU nicht mehr verkauft werden. Nach wie vor verkauft werden dürfen aber Lampen, die sich bereits auf dem Markt - also in Lager oder Handel - befinden. Deshalb werden sich einige